Leichtathletik in Garmisch-Partenkirchen - erfolgreich seit 1962

Vereine

Die LAG ist die Leichtathletikabteilung der beiden großen Turn- und Sportvereine in Garmisch-Partenkirchen:

Die Leichtathletik Abteilung in Garmisch-Partenkirchen hat Tradition. Eingetragen seit 1962 gehört die LAG zu einer der ersten Leichtathletik Abteilungen in Deutschland. Seither hat sich die LAG unter der Leitung von Peter Gnilka stetig weiterentwickelt. Mit ca. 120 aktiven Athleten und einem Stab von ca. 6 Trainern mit unterschiedlichen Disziplinschwerpunkten ist die LAG zu der zentralen Adresse für Leichtathletik im Werdenfelser Land geworden.

 

Text des Vertrages zur Gründung der Leichtathletik-Gemeinschaft Garmisch-Partenkirchen - Aus dem Jahr 1962

 

Auf Wunsch von aktiven Leichtathleten der beiden Garmisch-Partenkirchner Turnvereine wird die "Leichtathletik Gemeinschaft der Turnvereine Garmisch und Partenkirchen" ins Leben gerufen

 

1. Die Mitglieder der beiden Turnvereine starten in den Wettbewerben der Leichtathletik grundsätzlich unter dem Namen der Leichtathletik – Gemeinschaft der Turnvereine Garmisch und Partenkirchen.

2. Alle Angehörigen der Leichtathletik – Gemeinschaft bleiben Mitglied ihres Vereins und zahlen dorthin ihre Beiträge.

3.Die Startpässe werden auf den Namen der Leichtathletik- Gemeinschaft ausgestellt und von dem jeweiligen Verein beantragt.

4. Die neue Sportkleidung besteht aus weißer Hose, weißem Hemd mit weinrotem Brustring und Werdenfelser Wappen in der Brustmitte.

5. Die Sportgeräte werden den in der Leichtathletik- Gemeinschaft vereinten Aktiven der beiden Turnvereine von beiden Turnvereinen zur Verfügung gestellt.

6. Unfallmeldungen gehen an den zuständigen  Verein.

7. Die Leitung der Leichtathletik – Gemeinschaft erfolgt durch die Leichtathletik Abteilungsleiter der beiden Turnvereine. Die Ernennung bzw. Wahl dieser Abteilungsleiter erfolgt innerhalb der Vereine. Die Abteilungsleiter halten ihre Vereinsleitung über alle Vorgänge (Durchführung von Veranstaltungen, Teilnahme an Sportfesten usw.) auf dem Laufenden. Außergewöhnliche oder besonders wichtige Angelegenheiten werden mit der Vorstandschaft beider Turnvereine in gemeinsamer Sitzung besprochen.

8. Die Finanzierung erfolgt durch beide Turnvereine zu gleichen Teilen etwa im Rahmen der bisherigen Ausgaben für die Leichtathletikabteilungen.

 

Unterschrift der beiden Vorstände beider Turnvereine.

Das Originalexemplar des Vertrages mit den Unterschriften befindet sich beim Bayerischen Leichtathletik Verband.